Nutzerhandbuch

Einwilligungserklärung

Die Dokumentation des Nachweises für die Einwilligung kann in elektronischem Format erfolgen. In yve können Sie im Fragebogen die Option ‚Einwilligungserklärung einblenden‘ wählen. Dann wird die Einwilligungserklärung angezeigt, die unter ‚Konto -> Einwilligungserklärung‘ beschrieben ist. Sie können die Erklärung anpassen, in dem Sie auf den Text der Erklärung im Fragebogen klicken. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten zum Datenschutz ein.
 
Es gibt insgesamt 5 Felder, die Sie zur Abfrage verwenden können, je nachdem wie detailliert Sie abfragen möchten. Die Felder können Sie überden Button 'Merge Tag' einfügen (bitte nur je einmal), sie erscheinen im Detail Bericht ('Event -> Bericht -> Detail Bericht'):
  • DSGVO / GDPR: diese Feld ist für die DSGVO Einwilligung vorgesehen
  • Contact by Email: wenn Sie spezielle Kontakt-Wege abfragen, nutzen Sie dieses Feld für Email Kontakt
  • Contact by Phone: wenn Sie spezielle Kontakt-Wege abfragen, nutzen Sie dieses Feld für Telefon Kontakt
  • Contact by Print: wenn Sie spezielle Kontakt-Wege abfragen, nutzen Sie dieses Feld für postalischen Kontakt
  • Compliance: wenn Sie eine zusätzliche Compliance Frage haben, nutzen Sie dieses Feld
  • Newsletter: das Stammdatenfeld 'Newsletter' kann gesetzt werden, wenn die Einwilligung auch für zukünftige Einladungen gelten soll. Dieses Feld kann nach DSGVO nicht Pflichtfeld sein.
Sie können sich ein E-Mail Log schicken lassen, wenn der Teilnehmer den Fragebogen abschickt oder sich öffentlich registriert. Hierfür tragen Sie unter 'Event -> E-Mails -> Absender -> Teilnehmer Log E-Mail' die Zeil E-Mail Adresse ein. Die E-Mail enthält alle Daten des Teilnehmers, seine anonymisierte IP Adresse und die Antworten seines Fragebogens. Diese E-Mail können Sie als Nachweis der Teilnehmer Aktivität speichern.
 
Wenn Sie die Community verwenden, können Sie unter 'Event -> Registrierung bearbeiten -> Community Mitglieder -> Teilnehmer mit Opt in' einstellen, das eine Frage im Fragebogen aktiviert wird, ob der Teilnehmer einwilligt, in der Community als Mitglied gelistet zu werden. Wenn diese Option aktiv ist, werden nur Mitglieder angezeigt, die diese Einwilligung gegeben haben.
 
Bei öffentlichen Registrierungen sollten Sie zusätzlich die Option ‚Daten aufnehmen, dann Email verifizieren‘ zur Sicherheit wählen, da sie sonst nicht sicher sein können, ob wirklich der Besitzer der angegebenen Email die Einwilligung gegeben hat. Sie können unter 'Event -> Webseiten -> Öffentliche Registrierung -> Einwilligung' anschalten, dass die Einwilligung gleich bei der öffentlichen Registrierung abgefragt wird.
 
 
Beispiel für eine Einwilligungserklärung
 
"Wir möchten wir Sie gerne per Email und postalisch zu unseren Veranstaltungen einladen. Hierzu erheben und verarbeiten wir von Ihnen personenbezogene Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger gespeichert als es erforderlich ist, um die vorgenannten Zwecke zu erreichen. Zur Verarbeitung Ihrer Daten verwenden wir den online Dienst yve event tool von dem Dienstleister Buckow Enterprise Solutions GmbH (siehe Datenschutzerklärung https://www.yve-tool.de/privacy). Sämtliche Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung gesichert.
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Sie haben jederzeit das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen oder der Verarbeitung widersprechen. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten zu erhalten, das Recht auf deren Berichtung oder Löschung, das Recht auf Einschränkung von deren Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung. Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gern an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden:
 
<Kontaktdaten für Datenschutz>
 
Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zu diesem Zweck genutzt werden."